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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Webformance OG, Dreihackengasse 7/29, 8020 Graz, Österreich
FN 661714i, Landesgericht Graz
UID ATU82618213
Kontakt: info@webformance.agency
Stand: 26.02.2026
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmergeschäft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Webformance OG (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Die zwischen der Agentur und dem vertragsgegenständlichem Kunden geschlossenen AGB gelten für diesen nur insofern es sich hierbei um einen Unternehmer im Sinn des § 1 ff UGB handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geltung von Kundenbedingungen setzt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch geschäftsführungsbefugte Organe der Agentur voraus.
Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen zwischen Agentur und Kunde, selbst wenn bei Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Allgemeine Einkaufsbedingungen, Rahmenbedingungen oder Compliance Vorgaben des Kunden gelten nur, soweit sie von der Agentur durch ein zur geschäftsführungsbefugtes Organ schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
„Leistungen“ umfassen insbesondere strategische Beratung, Markenkommunikation, Content Produktion, Web Design, E Commerce Development, SEO und GEO, Performance Marketing, Tracking, Prozessoptimierung, Automatisierung, CRM Architektur, Software und KI Integration, sowie Wartung und Support.
„Projekt“ ist eine einmalige Leistung mit definiertem Lieferumfang.
„Retainer“ ist ein laufender, monatlicher Servicevertrag mit wiederkehrenden Leistungen oder Abrufkontingenten.
„Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche von der Agentur erstellten oder gelieferten Ergebnisse, insbesondere Konzepte, Analysen, Workshop Ergebnisse, Texte, Designfiles, Fotos, Videos, Schnittprojekte, Grading, Layouts, Quellcode, Skripte, Automationen, Tracking Setups, Dokumentationen, KI Outputs und sonstige Werkleistungen.
„Drittanbieter“ sind Plattformen und Anbieter außerhalb der Agentur, insbesondere Hosting, Domains, CMS, Shopsysteme, Newsletter Tools, Werbeplattformen, Tracking Tools, KI Tools, Zahlungsanbieter und Marktplätze.
§ 3 Vertragsgrundlagen, Angebot, Vertragsschluss
Grundlage jeder Beauftragung ist das jeweilige schriftliche Angebot, Briefing, Scope Dokument, Ticket System Eintrag oder eine schriftliche Leistungsbeschreibung der Agentur.
Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Angebote sind nach dem Ablauf einer Frist von 30 Tagen nicht mehr gültig.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Alternativ kommt ein Vertrag durch Beginn der Leistungserbringung zustande, sofern der Kunde dies veranlasst oder duldet.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
§ 4 Leistungsumfang, Leistungserbringung, Drittleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem übermittelten Angebot und zugehörigen Nebenabreden. Eine gültige Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Die Agentur ist in der Art der Leistungserbringung weisungsfrei und erbringt Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen und mit branchenüblicher Sorgfalt.
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer oder Freelancer erbringen zu lassen. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Subunternehmer entsteht nicht.
Soweit Drittanbieter Leistungen für die Agentur erbringen oder Systeme bereitstellen, gelten vorrangig deren Bedingungen und technischen Grenzen. Die Agentur schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsgarantien oder Richtlinienkonstanz der vertragsgegenständlichen Drittanbieterplattformen.
Medienbudget, Werbebudget, Plattformkosten, Lizenzkosten, Stock Inhalte, Musiklizenzen, Sprecher, Models, Reise und Spesen sowie sonstige Fremdkosten sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Unterlagen, Daten, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungskompetenzen zur Verfügung.
Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, die Rückmeldungen innerhalb von drei Werktagen erteilen kann, sofern nicht anders vereinbart.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verschieben Fristen entsprechend. Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Echtdaten, Zugänge und Systemumgebungen verantwortlich, insbesondere wenn Tests im Live System erfolgen.
Der Kunde prüft beigestellte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nach Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und Verwaltungsrecht. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine Rechtsprüfung vorzunehmen.
§ 6 Change Requests, Leistungsabgrenzung
Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Beauftragung durch den Kunden.
Change Requests können eine Anpassung von Preis, Zeitplan, Prioritäten und technischen Lösungen erfordern.
Ohne schriftliche Beauftragung besteht keine Pflicht der Agentur zur Umsetzung von Änderungswünschen.
§ 7 Termine, Verzug, höhere Gewalt
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, insofern diese ausdrücklich und schriftlich durch geschäftsführungsbefugte Organ der Agentur als verbindlich bestätigt wurden. Zeitangaben der Agentur sind als Richtwerte zu verstehen.
Bei Verzögerungen welche auf den Kunden zurückzuführen sind sowie bei von diesem zu vertretenden Umständen können sich Fristen, Liefer- und Leistungstermine anlassbezogen verlängern.
Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, nicht beherrschbare Ereignisse, insbesondere Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Plattformstörungen, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Ausfälle von Drittanbietern, berechtigen die Agentur zur angemessenen Verlängerung von Fristen, Liefer- und Leistungsterminen.
Dauert ein Hindernis länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Abnahme, Abnahmefiktion
Nach Fertigstellung stellt die Agentur dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereit und fordert diesen zur Abnahme der Gleichen auf.
Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und entweder schriftlich abzunehmen oder wesentliche Mängel nachvollziehbar zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Eine Leistung gilt jedenfalls als abgenommen, sobald der Kunde sie produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet, Kampagnen damit fährt oder Dritten zugänglich macht.
Bei Software gilt ein Mangel nur dann als abnahme- oder gewährleistungsrelevant, wenn er reproduzierbar ist und der vereinbarten Spezifikation widerspricht. Der Kunde hat Mängel in ausreichender Form zu dokumentieren, insbesondere durch Schritte zur Reproduktion und geeignete Nachweise.
§ 9 Preise, Abrechnung, Fremdkosten
Alle Preise sind als Bruttopreise zu verstehen und werden im Währungssystem der Republik Österreich bzw der Europäischen Union, dem Euro, angegeben.
( verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.)Die Agentur ist berechtigt, Leistungen nach Pauschale, Zeitaufwand oder Meilensteinen abzurechnen. Wie Leistungen in concreto angegeben werden, ist dem spezifischen Angeobt zu entnehmen.
Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Reise und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.
Fremdleistungen und Barauslagen werden dem Kunden gegen Nachweis weiterverrechnet, sofern sie zur Leistungserbringung erforderlich sind oder vom Kunden veranlasst wurden.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Retainer
Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit Unterzeichnung des Angebots ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungslegung einverstanden.
Zahlungsziel ist zehn Tage netto ab Zugang der Rechnung, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Einmalprojekte:
a. Bis zu einem Netto Auftragsvolumen von EUR 2.000 ist die Agentur berechtigt, 100 Prozent Vorauszahlung vor Leistungsbeginn zu verlangen.
b. Ab einem Netto Auftragsvolumen von EUR 2.000 gilt, sofern nicht anders vereinbart, ein Zahlungsplan nach Angebot, typischerweise Anzahlung und Meilenstein oder Schlusszahlung. Die Agentur ist berechtigt, ausschließlich auf Basis von Abschlagsrechnungen tätig zu werden.Retainer: Monatliche Retainer Leistungen werden monatlich im Voraus verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung jeweils zu Monatsbeginn.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel, offener Restleistungen oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Agentur schriftlich anerkannt.
§ 11 Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Mahnwesen, Takedown
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im unternehmerischen Verkehr gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zuzüglich allfälliger Pauschalen und Betreibungskosten.
Die Agentur ist berechtigt, pro Mahnstufe eine angemessene Mahngebühr zu verrechnen. Als Richtwert werden EUR 15 pro schriftlicher Mahnung vereinbart, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche.
Die Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Vertragspflicht. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
Gerät der Kunde trotz dreifacher Mahnung in Verzug und ist der offene Betrag mehr als zehn Tage nach Zugang der dritten Mahnung nicht vollständig beglichen, ist die Agentur berechtigt, laufende Projekte offline zu stellen, Zugänge zu sperren, Deployments zu stoppen oder Kampagnen zu pausieren, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist. Die Agentur verpflichtet sich ihrerseits den Kunden vor Durchführung obgennanten Verfahren nachweisbar vorab zu informieren.
Die Geltendmachung von Schadenersatz, Vertragsauflösung und Inkassokosten bleibt durch diese Klausel unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Urheberrecht
Sämtliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum der Agentur.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang räumt die Agentur dem Kunden eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung für den vereinbarten Zweck ein.
Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung erfolgt, sofern sie überhaupt geduldet wird, auf Basis eines jederzeit widerrufbaren Leihverhältnisses.
Bearbeitungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen von reinen Designleistungen, Konzepten oder Content dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen.
Für Individualsoftware und Code kann im Angebot eine erweiterte Rechteeinräumung vorgesehen werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt auch für Code nur die einfache Lizenz nach Abs 2.
Open Source Komponenten und Standardsoftware Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber und gehen diesen AGB vor.
Der Kunde hat Copyright Vermerke, Urheberkennzeichnungen und Schutzrechtsvermerke unverändert zu belassen.
§ 13 Beistellungen des Kunden, Rechteclearing, Freistellung
Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an allen beigestellten Materialien, Daten, Marken, Logos, Texten, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten.
Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche zur Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass die Nutzung durch die Agentur für den Vertragszweck keine Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde hält die Agentur im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit beigestellten Materialien vollständig schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der notwendig gewordenen rechtlichen Beratung sowie Verteidigung vor nationalen sowie internationalen Gerichten im Streitfall.
§ 14 Referenznennung, Portfolio
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden samt Firmenname und Logo sowie Auszüge aus Arbeitsergebnissen als Referenz in ihrem Portfolio zu verwenden, insbesondere auf Website, Präsentationen und Social Media.
Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Bei berechtigtem Geheimhaltungsinteresse wird die Agentur angemessene Rücksicht nehmen.
Die Agentur ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen als Urheber hinzuweisen, soweit branchenüblich und technisch möglich ist.
§ 15 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Vorrangig ist der Agentur die Möglichkeit zur Behebung des Mangels zu geben. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Verbesserung kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder bei wesentlichen Mängeln die Aufhebung des Vertrages, soweit gesetzlich zulässig.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Nutzung, Systemumgebungsänderungen, Browser Updates, API Änderungen von Drittanbietern oder fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind.
Bei Software gilt ein Mangel nur dann als gewährleistungspflichtig, wenn die Software reproduzierbar nicht die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt.
Ohne ausdrückliche Wartungs- oder Update Vereinbarung schuldet die Agentur keine laufenden Updates, Anpassungen an Plattformänderungen oder Sicherheitsupdates welche nach der Abnahme erfolgen würden. Daraus resultierende Mängel unterliegen nicht der Gewährleistung.
§ 16 Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt.
Für Personenschäden haftet die Agentur nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Agentur haftet nicht für Verfügbarkeit, Ausfälle, Policy Änderungen, Sperren, algorithmische Änderungen oder technische Einschränkungen von Drittanbietern, insbesondere Social Media Plattformen, Werbeplattformen, Hosting Anbietern, CMS, Shopsystemen, Zahlungsanbietern und KI Tools.
Der Kunde ist verpflichtet vor Eingriffen in Systeme, Deployments, Migrationen, Integrationen und API Arbeiten vollständige Backups zu erstellen. Für verlustig gegangen Daten, welche auf der Unterlassung eines Backups durch den Kunden beruhen, haftet die Agentur nicht.
Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen, spätestens binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
Sollte der Kunde gegen § 8 der AGB’s verstoßen und der entstandene Schaden aus diesem Verstoß resultieren, haftet die Agentur für einen solchen Schaden nicht.
§ 17 Plattformen, Werbekonten, Media Buying, Tracking
Soweit Kampagnen über Plattformen Dritter betrieben werden, gelten deren Nutzungsbedingungen. Plattformen können Anzeigen oder Inhalte ablehnen, entfernen oder Konten einschränken. Die Agentur schuldet keinen bestimmten Erfolg und keine dauerhafte Schaltung.
Der Kunde bleibt Inhaber seiner Werbekonten, Tracking Properties und Assets, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Tracking und Messung hängen von technischen Rahmenbedingungen, Consent Setups, Browser Restriktionen, Plattform APIs und Kundenimplementierung ab. Die Agentur schuldet keine vollständige Messbarkeit unter allen Umständen.
§ 18 Hosting, Domains, E Mail, Systembetrieb
Hosting, Domains, DNS, E Mail, Newsletter Dienste, Backups, Routing, Statistik und vergleichbare Leistungen können ganz oder teilweise über Drittanbieter erbracht werden.
Eine hundertprozentige Verfügbarkeit ist technisch nicht realisierbar. Die Agentur schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich als SLA vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu hosten oder Systeme zu betreiben, die Sicherheit oder Integrität gefährden. Die Agentur ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug technische Maßnahmen zu setzen, einschließlich temporärer Deaktivierung, soweit erforderlich.
Der Kunde hält die Agentur von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus vom Kunden veranlassten Inhalten oder Systemnutzung entstehen.
§ 19 Barrierefreiheit und rechtliche Compliance von Inhalten
Barrierefreie Ausgestaltung von Websites oder Apps nach BGStG, europäischen Barrierefreiheitsanforderungen oder branchenspezifischen Normen ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart.
Der Kunde ist verantwortlich, beigestellte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Agentur schuldet keine Rechtsberatung und keine Prüfung nach UWG, DSGVO, UrhG, Markenrecht oder sonstigen einschlägigen Rechtsnormen. Abweichendes kann ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§ 20 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Preise, technische Informationen, Kundendaten, interne Unterlagen und nicht öffentliche Projektinformationen.
Die Vertraulichkeit gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
§ 21 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Sämtliche von den Parteien verarbeitet personenbezogene Daten sind im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischem DSG.
Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die hierfür notwendigen Informationen bereitzustellen.
Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Einwilligungen für die Datenverarbeitung im Rahmen des Projekts geschaffen hat.
Die Agentur darf zur Vertragserfüllung erforderliche Subunternehmer einsetzen. Soweit dies Auftragsverarbeitung betrifft, erfolgt dies nur unter Einhaltung der Anforderungen des Art 28 DSGVO.
§ 22 Laufzeit, Kündigung, Storno
Projekte enden mit Abnahme und Rechnungslegung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Mindestlaufzeit von Retainern beträgt drei Monate. Danach kann der Retainer von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsletzten ordentlich gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei wesentlicher Vertragsverletzung vor.
Die durch Kündigung eines Projekts durch den Kunden bei bereits erbrachten Leistungen, vorbereitete Leistungen, reservierten Kapazitäten, Fremdkosten und angefallenem Aufwand sind jedenfalls zu vergüten. Zusätzlich wird für nicht abgeschlossene Leistungen eine Stornogebühr vereinbart, deren Höhe sich nach Projektfortschritt richtet. Als pauschalierter Mindestwert gelten 30 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswerts, sofern die Stornierung nicht aus einem von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.
Kündigt der Kunde einen Retainer ohne wichtigen Grund vor Ablauf der Mindestlaufzeit, sind alle bis dahin erbrachten und bereits eingeplanten Leistungen sowie die Retainer Entgelte bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu bezahlen.
§ 23 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter, Freelancer oder Subunternehmer der Agentur abzuwerben, einzustellen oder mittelbar über Dritte zu engagieren, sofern diese in den letzten zwölf Monaten für den Kunden oder das konkrete Projekt tätig waren.
Bei Verstoß gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern der betroffenen Person als vereinbart. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf einen allfälligen Schadenersatz angerechnet wird.
§ 24 Abtretung, Zurückbehaltung, Eigentum an Daten und Zugängen
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht abtreten oder übertragen.
Die Agentur darf Forderungen an Dritte zu Inkassozwecken abtreten.
Die Herausgabe von Zugangsdaten, Quellmaterial oder Projektdateien, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, ist nur dann geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingendem Recht ergibt.
§ 25 Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Mediation
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
Der Erfüllungsort ist Graz.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Graz, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Vor Einbringung einer Klage verpflichten sich die Parteien zu einem Mediationsversuch nach dem ZivMediatG mit einem eingetragenen Mediator, Schwerpunkt Wirtschaftsmediation. Scheitert die Mediation, sind gerichtliche Schritte frühestens einen Monat nach dokumentiertem Scheitern zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest in seiner Gesamtheit wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung des dispositiven Rechts als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.